Welche Hanfaktien dürfen gehandelt werden?

Zitat Börse Online: „In nächster Zeit könnte sich die Anzahl der vom Handel ausgenommenen Marihuana-Papiere weiter reduzieren. „Wir werden regelmäßig Anträge stellen, gestrichene Aktien durch die CSSF neu prüfen und bewerten zu lassen. Dadurch wollen wir den Handel mit Cannabis-Wertpapieren erweitern“, sagte Daniel Stehr, Geschäftsführer von Werkhausen & Stehr Hanf Consulting zu €uro am Sonntag. Experten raten Anlegern, anhand der veröffentlichten Liste von Clearstream zu überprüfen, ob sie betroffene Wertpapiere besitzen.“

Laut Aussagen der Deutschen Börse wird der Handel mit den gestrichenen Aktien mit Ablauf des 24. September 2018 eingestellt. Danach ist es nicht mehr möglich, die Wertpapiere über die Börse zu kaufen oder zu verkaufen. Anleger sollten betroffene Marihuana-Aktien in den nächsten Wochen veräußern oder mit der depotführenden Bank klären, ob eine Übertragung möglich ist. Insbesondere große internationale Onlinebanken bieten häufig verschiedene ausländische Handelsplätze zur Auswahl an. (Liste Auf Seite 2 und 3 im Artikel Börse Online)

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